Unmittelbare Rechtsgültigkeit von Sanktionslisten des UNO-Sicherheitsrats
published: 04. March 2016
SECO (Federal Department of Economic Affairs, Education and Research, State Secretariat for Economic Affairs)
Unmittelbare Rechtsgültigkeit von Sanktionslisten des UNO-Sicherheitsrats
Der Bundesrat hat am 4. März 2016 die Verordnung zur automatischen Übernahme von Sanktionslisten des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen verabschiedet. Damit werden Änderungen der Sanktionslisten des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen in der Schweiz unmittelbar rechtsgültig. Die neue Verordnung tritt am 4. März 2016 um 18:00 Uhr in Kraft.
Update 04.03.2016